Modul 2: Assistenzkraft
40 Unterrichtseinheiten
Modul 2 fokussiert auf die Umsetzung in der praktischen pädagogischen Arbeit und den Weg zu einer professionellen Haltung. Die Inhalte des Moduls werden mit unterschiedlichen Praxisbeispielen erarbeitet und in der Tätigkeit als Assistenzkraft in Kitas parallel umgesetzt, reflektiert und gemeinsam besprochen. Daher wird ab Modul 2 eine begleitende praktische Tätigkeit z.B. als Assistenzkraft dringend empfohlen.
Mit Aufnahme der Qualifizierung im Modul 2 können die Teilnehmenden als Assistenzkräfte in Kitas angestellt werden.
Kompetenzerwerb
Auf dem Weg zur pädagogischen Professionalität in der neuen Rolle als Assistenzkraft in Kitas
- Bedürfnisse von Kindern erkennen und feinfühlig darauf eingehen
- Blick in den BayBEP – Basiskompetenzen von Kindern
- Bildungspartnerschaft mit Eltern in Alltagssituationen (Tür- und Angelgespräche, Übergänge)
- Teamfähigkeit entwickeln und Konfliktlösekompetenzen stärken
- Kinder beobachten und Schlüsse für die eigene pädagogische Arbeit ziehen können
- Reflexion der eigenen Kompetenzen und Haltung
Methoden

Der Kurs findet im Blended-Learning Format statt, mit

Präsenzveranstaltungen,

Online-Workshops sowie flexiblen Einheiten im

selbstgesteuerten Lernen.
Nachfolgende Methoden werden hierfür genutzt: Kurzvorträge, Diskussionen, Gruppenarbeit, Fallarbeit, Selbstreflexionsübungen, Rollenspiele
Termine

Selbstorganisiertes Lernen:
13 Unterrichtseinheiten
Datum
Uhrzeit
Unterrichtseinheiten
Format
Hinweise
Ort
15.01.2027
08:30 - 14:00
6

Präsenz
Schweinfurt
19.02.2027
08:30 - 11:45
4

Online
Hinweise des Anbieters
bbw gGmbH Schweinfurt
Londonstr. 20, 97424 Schweinfurt
Ansprechpartner: Gabi Margraf, E-Mail: gabriele.margraf@bbw.de, Tel.: +49 9721 1724 51, www.bbw-seminare.de
Kosten und Hinweise zur Finanzierung
2.920 EUR für die Module 1 und 2
Modul 1 - 2.200 EUR, Modul 2 - 720 EUR
Monatliche Ratenzahlung möglich
Mit Pflegeerlaubnis, bzw. Vorliegen der Voraussetzungen zur Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII kann gleich mit Modul 2 gestartet werden! (Tagespflege - 160 UE)
Die AZAV-Zertifizierung ist beantragt. Somit kann die Weiterbildung gegebenenfalls durch einen Bildungsgutschein (Qualifizierungschancengesetz) gefördert werden. Wir beraten Sie hier gerne!
Zertifizierungsvoraussetzung
- Aktive und ko-konstruktive Mitarbeit in allen Lernphasen
- Erfolgreiche Erledigung aller Arbeitsaufträge im Rahmen der selbstorganisierten Lernphasen: Hierzu zählt die eigenverantwortliche Bearbeitung der Reflexions- und Transferaufgaben im Kursraum auf dem KITA HUB Bayern (www.kita.bayern) sowie die Vor- und Nachbereitung der Präsenzveranstaltungen mithilfe der bereitgestellten Materialien.
- Schriftliche Dokumentation und mündliche Abschlusspräsentation des eigenen Lernweges
Fehlzeitenregelung
Fehlzeiten bis zu 6 UE können in geeigneter Form nachgeholt werden, z.B. über die Bearbeitung von Arbeitsaufträgen oder Nacharbeit in Kleingruppen. Fehlzeiten über 6 UE führen zum Kursabbruch, wobei die bereits besuchten Kurseinheiten in einem späteren Kurs angerechnet werden können.
Zugangsvoraussetzungen
Erfolgreiche Teilnahme am Modul 1
Oder: Pflegeerlaubnis bzw. Vorliegen der Voraussetzungen zur Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII (bitte beachten: hierfür gilt die Voraussetzung Sprachniveau im Deutschen auf Niveau B2)
Personen, die einen Vorbereitungslehrgang zur Externenprüfung Kinderpflege in Bayern erfolgreich absolviert oder mindestens ein Jahr einer Berufsfachschule für Kinderpflege in Bayern (oder Fachakademie für Sozialpädagogik in Bayern) erfolgreich abgeschlossen haben, aber die Externenprüfung nicht erfolgreich absolviert haben, können zu Modul 2 zugelassen werden. (Bitte beachten: eine Förderung als Assistenzkraft ist hier i.d.R. nicht möglich – s.u.)
Anschlussfähigkeit
Bei Vorliegen der Voraussetzungen Weiterqualifizierung zur Ergänzungskraft in Mini-Kitas in -> Modul 3
Anstellungsmöglichkeit während der Qualifizierung
Anstellungsmöglichkeit als Assistenzkraft in Kitas nach Aufnahme der Qualifizierung möglich, auch eine Tätigkeit im schulischen Ganztag oder der Tagespflege ist möglich.
Bitte beachten: Eine Förderung als Assistenzkraft setzt voraus, dass
- entweder das Modul 1 erfolgreich abgeschlossen wurde
- oder nach Beurteilung des zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe die Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erfüllt sind.Die entsprechende Richtlinie zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen finden Sie unter: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2231_A_10881/true
Häufig gestellte Fragen zum Einsatz von Assistenzkräften finden Sie unter: https://www.tagespflege.bayern.de/anhang/foerderung-tgp/faq.phpBei einem vorzeitigen Abbruch des Moduls ist keine Weiterbeschäftigung als Assistenzkraft in Kitas möglich (lediglich als zusätzliche Hilfskraft im Rahmen eigener finanzieller Mittel des Anstellungsträgers).
Anstellungsmöglichkeit nach erfolgreichem Abschluss des Moduls
Zertifikat berechtigt zur Tätigkeit als Assistenzkraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen.
Zertifikat
Assistenzkraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen
Dieses Modul wird im Rahmen des neuen Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales durchgeführt.
Weitere Informationen zum Gesamtkonzept und den einzelnen Modulen finden Sie unter www.kita-fachkraefte.bayern.