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Selbstorganisiertes Lernen:
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Zudem ist die Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in Bayern in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag, in der rechtsanspruchserfüllenden erweiterten Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung bis 16:00 oder in der staatlich geförderten Großtagespflege, jeweils mit Praxisanleitung vor Ort durch eine Fachkraft, erforderlich (hierbei ist kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben).
Eine Tätigkeit in der Kindertagespflege, in der nicht rechtsanspruchserfüllenden Mittagsbetreuung, in der GTP ohne Praxisanleitung oder in der SVE ist dabei nicht ausreichend.
Hinweis: Bei einer späteren Weiterqualifizierung als Fachkraft durch Modul 5 kann für die erforderliche zweijährige Tätigkeit als Ergänzungskraft (mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit) die Zeit während Block B ausschließlich dann anerkannt werden, wenn diese in einer bayerischen betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten Kindertageseinrichtung (mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort) in entsprechendem Umfang erfolgt ist.
Für Teilnehmende, die eine Anerkennung des Abschlusses auch außerhalb von Bayern anstreben, besteht die Option, die Externenprüfung an einer Berufsfachschule für Kinderpflege abzulegen. Hierzu sind die entsprechend erforderlichen Zugangsvoraussetzungen zu beachten.
Dieses Modul wird im Rahmen des neuen Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales durchgeführt.
Weitere Informationen zum Gesamtkonzept und den einzelnen Modulen finden Sie unter www.kita-fachkraefte.bayern.
Selbstorganisiertes Lernen:
26 UnterrichtseinheitenPräsenz
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Hinweis: Falls die Praxistätigkeit während der Qualifizierung für einen Zeitraum von 2 Monaten (42 Kalendertage) oder länger unterbrochen wird, muss die Qualifizierung unterbrochen werden und kann zu einem späteren Zeitpunkt - unter Anrechnung der bereits erfolgten Leistungen - wieder aufgenommen werden.
In Modul 4 können Teilnehmende einsteigen, die das Modul 3 erfolgreich abgeschlossen haben.
Ausnahme: Teilnehmende, die den Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit als genehmigte Ergänzungskraftniveau gem. § 16 Abs. 4 oder 6 Satz 2 AVBayKiBiG in einer betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtung (mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit) erbringen, aufgrund fehlender abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung bzw. fehlendem abgeschlossenen einschlägigem Studienabschluss nicht über die Zugangsvoraussetzung zu Modul 5 verfügen, können direkt in Modul 4 (oder freiwillig in Modul 3) einsteigen.
Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:
Hinweis: Bei einer späteren Weiterqualifizierung als Fachkraft durch Modul 5 kann für die erforderliche zweijährige Tätigkeit (mindestens 50% der wöchentlichen Arbeitszeit) als Ergänzungskraft die Zeit während Block B ausschließlich dann anerkannt werden, wenn diese in einer bayerischen betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung (mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort) in entsprechendem Umfang erfolgt ist.
Für Teilnehmende, die eine Anerkennung des Abschlusses auch außerhalb von Bayern anstreben, besteht die Option, die Externenprüfung an einer Berufsfachschule für Kinderpflege abzulegen. Hierzu sind die entsprechend erforderlichen Zugangsvoraussetzungen zu beachten.
Hinweis: Wird das Modul vorzeitig abgebrochen, kann die Person nicht mehr als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen angerechnet werden, aber weiterhin als Ergänzungskraft in der Mini-Kita – sofern Modul 3 erfolgreich absolviert wurde – tätig sein.
Dieses Modul wird im Rahmen des neuen Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales durchgeführt.
Weitere Informationen zum Gesamtkonzept und den einzelnen Modulen finden Sie unter www.kita-fachkraefte.bayern.