Modul 3: Ergänzungskraft in der Mini-Kita
120 Unterrichtseinheiten
Modul 3 zielt darauf ab, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem Weg zu ihrer professionellen Rolle als Ergänzungskraft zu begleiten und gezielt in ihrer Handlungskompetenz zu stärken. Die Grundlagen aus Block A werden hier aufgegriffen, vertieft und um Kompetenzen ergänzt, die es braucht, um zunehmend selbstständig pädagogisch zu planen, zu handeln und zu reflektieren.
Zum Beispiel: Wie gestalte ich Interaktionen mit Kindern im Sinne des BayBEP? Wie setze ich Partizipation von Kindern im Alltag um? Wozu dienen Beobachtung und Dokumentation? Wie lebe ich eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft anstatt einer Elternarbeit? Wie lassen sich Bildungsbereiche des BayBEP praktisch umsetzen und miteinander verknüpfen?
Ab Beginn des Moduls 3 ist eine Tätigkeit in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag, in der rechtsanspruchserfüllenden erweiterten Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung bis 16:00 oder in einer staatlich geförderten Großtagespflege (jeweils Standort Bayern) notwendig. Zudem muss es eine Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort geben.
Der Kurs findet im Blended-Learning Format statt, mit

Präsenzveranstaltungen,

Online-Workshops sowie flexiblen Einheiten im

selbstgesteuerten Lernen.
Mit Kurzvorträgen, Diskussionen, Gruppenarbeit, Fallarbeit, Selbstreflexionsübungen sowie Videofeedback werden die Inhalte praxisnah und transferorientiert erarbeitet.

Selbstorganisiertes Lernen:
40 Unterrichtseinheiten
Datum
Uhrzeit
Unterrichtseinheiten
Format
Hinweise
Ort
14.10.2026
08:30 - 16:30
9

Präsenz
Postbauer-Heng
15.10.2026
08:30 - 15:30
8

Präsenz
Postbauer-Heng
Fehlzeiten bis zu 18 UE können in geeigneter Form nachgeholt werden, z.B. über die Bearbeitung von Arbeitsaufträgen oder Nacharbeit in Kleingruppen. Fehlzeiten über 18 UE führen zum Kursabbruch, wobei die bereits besuchten Kurseinheiten in einem späteren Kurs angerechnet werden können.
Hinweis: Falls die Praxistätigkeit während der Qualifizierung für einen Zeitraum von 2 Monaten (42 Kalendertage) oder länger unterbrochen wird, muss die Qualifizierung unterbrochen werden und kann zu einem späteren Zeitpunkt - unter Anrechnung der bereits erfolgten Leistungen - wieder aufgenommen werden.
In Modul 3 können Teilnehmende einsteigen, die
- das Modul 2 erfolgreich abgeschlossen haben
oder- eine mindestens zweijährige nicht-einschlägige Berufsausbildung (im In- oder Ausland) erfolgreich absolviert haben
oder- ein (nicht-einschlägiges) Studium erfolgreich absolviert haben (im In- oder Ausland).
Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:- Mindestalter 21 Jahre beim Start der Qualifizierung
- Abschluss der Mittelschule oder höher
- einen Nachweis über einschlägige Praxiserfahrung im Umfang von mindestens 800 Stunden (in einer Kindertageseinrichtung, im schulischen Ganztag (auch Mittagsbetreuung), der Kindertagespflege, Großtagespflege (GTP), schulvorbereitende Einrichtung (SVE) oder als Individualbegleitung),
- sowie bei einer anderen Erstsprache als Deutsch: Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau).
Zudem ist die Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in Bayern in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag, in der rechtsanspruchserfüllenden erweiterten Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung bis 16:00 oder in der staatlich geförderten Großtagespflege, jeweils mit Praxisanleitung vor Ort durch eine Fachkraft, erforderlich (hierbei ist kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben).
Eine Tätigkeit in der Kindertagespflege, in der nicht rechtsanspruchserfüllenden Mittagsbetreuung, in der GTP ohne Praxisanleitung oder in der SVE ist dabei nicht ausreichend.
Weiterqualifizierung zur Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen in -> Modul 4
Hinweis: Bei einer späteren Weiterqualifizierung als Fachkraft durch Modul 5 kann für die erforderliche zweijährige Tätigkeit als Ergänzungskraft (mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit) die Zeit während Block B ausschließlich dann anerkannt werden, wenn diese in einer bayerischen betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten Kindertageseinrichtung (mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort) in entsprechendem Umfang erfolgt ist.
Für Teilnehmende, die eine Anerkennung des Abschlusses auch außerhalb von Bayern anstreben, besteht die Option, die Externenprüfung an einer Berufsfachschule für Kinderpflege abzulegen. Hierzu sind die entsprechend erforderlichen Zugangsvoraussetzungen zu beachten.
Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Ergänzungskraft ab Beginn der Qualifizierung möglich.
Mit Beginn des Modul 3: Tätigkeit als genehmigte Ergänzungskraft in einer Mini-Kita oder in einer betriebserlaubnispflichtigen bayerischen Kindertageseinrichtung gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG, sofern absehbar ist, dass das Modul 4 innerhalb der Frist von 1,5 Jahren erfolgreich abgeschlossen werden kann (z.B. mit entsprechender Buchung des Modul 4).
Wird dieses Ziel verfehlt, kann die Person mit Abschluss von Modul 3 nur mehr als Ergänzungskraft in einer Mini-Kita tätig sein.
Wird das Modul vorzeitig abgebrochen, kann die Person nicht mehr als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen angerechnet werden.
Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Ergänzungskraft in der Mini-Kita oder – bei Abschluss von Modul 3 und 4 innerhalb der Frist von 1,5 Jahren – in einer betriebserlaubnispflichtigen bayerischen Kindertageseinrichtung möglich.
Dieses Modul wird im Rahmen des neuen Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales durchgeführt.
Weitere Informationen zum Gesamtkonzept und den einzelnen Modulen finden Sie unter www.kita-fachkraefte.bayern.