Modul 5: Fachkraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen
300 Unterrichtseinheiten
Block C beinhaltet mit Modul 5 die Qualifizierung zur Fachkraft in Kindertageseinrichtungen in Bayern. Modul 5 ist das anspruchsvollste und längste Modul des Gesamtkonzepts zur Fachkräftegewinnung.
Da in dem Modul von Anfang an eine sehr enge Verknüpfung von Theorie und Praxis gelebt wird, erfordert die Teilnahme an Modul 5 das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses (mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit) als genehmigte Ergänzungskraft gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft zu Beginn der Qualifizierung in einer betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten Kindertageseinrichtung in Bayern. Mit erfolgreichem Abschluss einer Zwischenprüfung (in etwa ab der Hälfte des Moduls) ist eine Anrechnung als Fachkraft gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG in den Anstellungsschlüssel möglich.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfügen nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls über eine pädagogische Professionalität als Fachkraft. Mit jeder Lerneinheit und dem darin enthaltenen Praxistransfer vertiefen sie ihr Verständnis von Lernen und Bildung und schärfen ihre Handlungskompetenzen in allen Schlüsselprozessen eines Kita-Alltags in ihrer neuen Rolle als pädagogische Fachkraft einer Kita. Zum Beispiel:
- Wie verantworte ich Bildungsprozesse in der Kita?
- Wie gestalte ich eine Konzeption und nutze sie als Grundlage der pädagogischen Planung? Welche pädagogischen und rechtlichen Grundlagen berücksichtige ich für die Gestaltung des Kita-Alltags, der Leitung von Gruppen und bei der Umsetzung der Schlüsselprozesse?
- Wie unterstütze ich die Lernprozesse der Kinder gezielt und in unterschiedlichen pädagogischen Settings?
Der Kurs findet im Blended-Learning Format statt, mit

Präsenzveranstaltungen,

Online-Workshops sowie flexiblen Einheiten im

selbstgesteuerten Lernen.
Mit Kurzvorträgen, Diskussionen, Gruppenarbeit, Fallarbeit, Selbstreflexionsübungen und Videofeedbackeinheiten werden die Inhalte praxisnah und transferorientiert erarbeitet.

Selbstorganisiertes Lernen:
100 Unterrichtseinheiten
Datum
Uhrzeit
Unterrichtseinheiten
Format
Hinweise
Ort
01.10.2025
09:00 - 16:30
8

Präsenz
Ingolstadt
22.10.2025
09:00 - 14:00
6

Präsenz
Ingolstadt
bbw gGmbH Ingolstadt, Anne Rößler
Frueaufstr. 5, 85053 Ingolstadt
Telefon: 0841 9815-336 | Mobil: 0160 3010058
anne.roessler@bbw.de / www.bbw-seminare.de
3.790 EUR
Monatliche Ratenzahlung möglich.
Die Qualität der Weiterbildung ist durch die AZAV-Zertifizie-rung nachgewiesen. Sie kann deshalb von der Agentur für Arbeit durch einen Bildungsgutschein (Qualifizierungs-chancengesetz) gefördert werden. Der Träger/die Einrichtung muss dies vor Kursstart bei der Agentur für Arbeit beantragen. Dies umfasst:
- bis zu 100% Lehrgangskostenerstattung,
- einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt.
Wir beraten Sie gerne.
Fehlzeiten bis zu 45 UE können in geeigneter Form nachgeholt werden, z.B. über die Bearbeitung von Arbeitsaufträgen oder Nacharbeit in Kleingruppen. Fehlzeiten über 45 UE führen zum Kursabbruch, wobei die bereits besuchten Kurseinheiten und Leistungen in einem späteren Kurs angerechnet werden können.
Hinweis: Falls die Praxistätigkeit während der Qualifizierung für einen Zeitraum von 2 Monaten (42 Kalendertage) oder länger unterbrochen wird, muss die Qualifizierung unterbrochen werden und kann zu einem späteren Zeitpunkt - unter Anrechnung der bereits erfolgten Leistungen - wieder aufgenommen werden.
In Modul 5 können Teilnehmende einsteigen, die entweder 1. Modul 4 erfolgreich abgeschlossen haben oder 2. als Quereinsteigende direkt in Modul 5 einsteigen. Je nach Einstieg gelten folgende verbindliche Zugangsvoraussetzungen:
- Einstieg über Block B, Modul 4:
- Erfolgreicher Abschluss von Modul 4
- Mindestalter 25 Jahre beim Start der Qualifizierung
- Nachweis über einen Mittelschulabschluss oder höher
- Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit auf Ergänzungskraftniveau (mit mind. 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit, Personalzustimmung gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG für mindestens einen Betreuungsbereich als Ergänzungskraft) in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtung.
Hinweis: Die Anstellungszeit während Block B wird nur dann angerechnet, wenn eine Anstellung als genehmigte Ergänzungskraft in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtungen im Umfang von mind. 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit erfolgt ist.
Die Tätigkeit in einer Großtagespflege (GTP) oder im offenen oder kooperativen Ganztag in Bayern muss mindestens über einen Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss von Modul 4 erfolgt sein. Das heißt, die Praxiserfahrung in der GTP oder im offenen oder kooperativen Ganztag während der Qualifizierung in Block B wird nicht angerechnet.
- Bei einer anderen Erstsprache als Deutsch: Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau)
- Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis von mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit als genehmigte Ergänzungskraft gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung in Bayern mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft zu Beginn der Qualifizierung.
- Einstieg über Quereinstieg in Modul 5:
- Nachweis über den Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung (z.B. Kinderpflege) oder eines einschlägigen Studiums (z.B. inländisches Grundschullehramt)
- Mindestalter 25 Jahre beim Start der Qualifizierung
- Nachweis über Mittelschulabschluss oder höher
- Nachweis über eine mindestens zweijährige Tätigkeit auf Ergänzungskraftniveau für mindestens einen Betreuungsbereich als Ergänzungskraft (mit mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit) in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtung gem. § 16 Abs. 6 Abs. 2 AVBayKiBiG oder zwei Jahre Tätigkeit in einer staatlich geförderten GTP oder im offenen oder kooperativen Ganztag in Bayern
Für Teilnehmende, die eine Anerkennung des Abschlusses auch außerhalb von Bayern anstreben, besteht die Option, die Externenprüfung an den bayerischen Fachakademien für Sozialpädagogik (Erzieherausbildung) abzulegen. Hierfür sind weitere Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen.
Zu Beginn der Qualifizierung: Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Ergänzungskraft in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung in Bayern.
Nach Abschluss der Zwischenprüfung bis zum erfolgreichen Abschluss des Modul 5: Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Fachkraft in einer betriebserlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtung in Bayern.
Hinweis: Wird das Modul vorzeitig abgebrochen, kann die Person nicht mehr als Fachkraft, aber weiterhin als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen angerechnet werden.
Die Arbeitszeit von Personen mit erfolgreichem Abschluss von Modul 4 kann gem. Nr. 3 f der Allgemeinverfügung zum Vollzug der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) als Tätigkeit einer pädagogischen Ergänzungskraft in den Anstellungsschlüssel (§ 17 Abs. 1 und 2 AV BayKiBiG) eingerechnet werden. Siehe hierzu
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2024/34/baymbl-2024-34.pdf.Dieses Modul wird im Rahmen des neuen Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales durchgeführt.
Weitere Informationen zum Gesamtkonzept und den einzelnen Modulen finden Sie unter www.kita-fachkraefte.bayern.