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Selbstorganisiertes Lernen:
40 UnterrichtseinheitenPräsenz
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Zudem ist die Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in Bayern in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag, in der rechtsanspruchserfüllenden erweiterten Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung bis 16:00 oder in der staatlich geförderten Großtagespflege, jeweils mit Praxisanleitung vor Ort durch eine Fachkraft, erforderlich (hierbei ist kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben).
Eine Tätigkeit in der Kindertagespflege, in der nicht rechtsanspruchserfüllenden Mittagsbetreuung, in der GTP ohne Praxisanleitung oder in der SVE ist dabei nicht ausreichend.
Hinweis: Bei einer späteren Weiterqualifizierung als Fachkraft durch Modul 5 kann für die erforderliche zweijährige Tätigkeit als Ergänzungskraft (mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit) die Zeit während Block B ausschließlich dann anerkannt werden, wenn diese in einer bayerischen betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten Kindertageseinrichtung (mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort) in entsprechendem Umfang erfolgt ist.
Für Teilnehmende, die eine Anerkennung des Abschlusses auch außerhalb von Bayern anstreben, besteht die Option, die Externenprüfung an einer Berufsfachschule für Kinderpflege abzulegen. Hierzu sind die entsprechend erforderlichen Zugangsvoraussetzungen zu beachten.
Dieses Modul wird im Rahmen des neuen Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales durchgeführt.
Weitere Informationen zum Gesamtkonzept und den einzelnen Modulen finden Sie unter www.kita-fachkraefte.bayern.