Modul 1 bereitet praxisbezogen und kompetenzorientiert auf eine Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung (Kita) vor. Die Teilnehmenden erwerben grundlegendes Wissen zum Bildungsort Kita und erarbeiten sich konkrete Einblicke in die Praxis in Kitas. Der Kurs stärkt bei den Teilnehmenden die grundlegenden Kompetenzen im Umgang mit Kindern und für die Arbeit im Team.
Zum Beispiel: Was macht eine Kita aus? Mit wem – außer den Kindern – habe ich hier noch zu tun? Wie gestaltet sich der Tagesablauf in einer Kita? Wie verhalte ich mich in einzelnen Situationen im Sinne des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans? Wie gehe ich zum Beispiel mit Konfliktsituationen der Kinder um? Was brauchen Kinder, wie lernen und spielen Kinder miteinander und welche Rolle nehme ich dabei ein? Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls können die Personen eine Tätigkeit als Assistenzkraft aufnehmen, wenn sie den Kurs Modul 2 zur „Assistenzkraft in Kitas“ innerhalb eines Jahres abschließen.
Der Kurs findet im Blended-Learning Format statt, mit

Präsenzveranstaltungen,

Online-Workshops sowie flexiblen Einheiten im

selbstgesteuerten Lernen.
Mit Kurzvorträgen, Diskussionen, Gruppenarbeit, Fallarbeit, Selbstreflexionsübungen sowie Videofeedback werden die Inhalte praxisnah und transferorientiert erarbeitet. Eine angeleitete Hospitation ermöglicht Einblicke in den Praxisalltag.
Fehlzeiten bis zu 24 UE können in geeigneter Form nachgeholt werden, z.B. über die Bearbeitung von Arbeitsaufträgen oder Nacharbeit in Kleingruppen. Fehlzeiten über 24 UE führen zum Kursabbruch, wobei die bereits besuchten Kurseinheiten in einem späteren Kurs angerechnet werden können.
Deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
Weiterqualifizierung zur Assistenzkraft in Kitas Modul 2
Anstellungsmöglichkeit als Assistenzkraft nach Vorliegen des Zertifikats möglich, wenn die Weiterbildung im Modul 2 aufgenommen und mindestens innerhalb eines Jahres abgeschlossen wird.
Bitte beachten: Eine Förderung als Assistenzkraft setzt voraus, dass
- entweder das Modul 1 erfolgreich abgeschlossen wurde
- oder nach Beurteilung des zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe die Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erfüllt sind.Die entsprechende Richtlinie zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen finden Sie unter: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2231_A_10881/true
Häufig gestellte Fragen zum Einsatz von Assistenzkräften finden Sie unter: https://www.tagespflege.bayern.de/anhang/foerderung-tgp/faq.phpDieses Modul wird im Rahmen des neuen Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales durchgeführt.
Weitere Informationen zum Gesamtkonzept und den einzelnen Modulen finden Sie unter www.kita-fachkraefte.bayern.