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Anstellungsmöglichkeit als Assistenzkraft nach Vorliegen des Zertifikats möglich, wenn die Weiterbildung im Modul 2 aufgenommen und mindestens innerhalb eines Jahres abgeschlossen wird.
Bitte beachten: Eine Förderung als Assistenzkraft setzt voraus, dass
Dieses Modul wird im Rahmen des neuen Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales durchgeführt.
Weitere Informationen zum Gesamtkonzept und den einzelnen Modulen finden Sie unter www.kita-fachkraefte.bayern.